Infothek
Teilweise Schenkung einer Immobilie ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Veräußerungsgewinn oder ein Veräußerungsverlust zu versteuern ist.
mehrVermietungseinkünfte: Korrektur wegen offenbarer Unrichtigkeit
Wenn ein Steuerpflichtiger in seiner elektronisch übermittelten Einkommensteuererklärung die aus Kaltmiete, Nebenkosten und Garagenmiete bestehende Gesamtmiete versehentlich als Kaltmiete in die jeweiligen Formulare übertragen und zusätzlich die Nebenkosten sowie die Garagenmiete nochmals erfasst hat, liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, wenn das Finanzamt aus den bei den Dauerunterlagen befindlichen Mietverträgen die korrekten Beträge der Kaltmiete, der Nebenkostenvorauszahlungen sowie der Garagenmiete erkennen kann.
mehrInanspruchnahme von potenziellen Erben für Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge nicht rechtmäßig
Das Finanzgericht Münster hat in Verfahren betreffend Aussetzung der Vollziehung entschieden, dass das Hauptzollamt potenzielle Erben für nach dem Tod der Erblasserin entstandene Kfz-Steuern nicht in Anspruch nehmen darf, wenn die Erbfolge noch nicht geklärt ist.
mehrAnforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach dem Bewertungsgesetz
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nahm Stellung zu den Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines geringeren gemeinen Grundstückswerts nach § 198 BewG bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens bzw. des Ertragswertverfahrens.
mehrKindergeldanspruch bei nachträglich bekannt gewordenem Ausbildungsverhältnis eines volljährigen Kindes - Nichteinlegung eines Einspruchs als grobes Verschulden
Ein nachträglich vorgelegtes Schreiben des Ausbildungsbetriebs, aus dem hervorgeht, dass sich ein volljähriges Kind in Ausbildung befand, sodass dem Anspruchsteller Kindergeld zustand, ist ein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel, das den zuvor ergangenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtswidrig macht. Eine Korrektur kann nach schuldhaft versäumtem Einspruch jedoch nicht erreicht werden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.